Pflegegrad beantragen – Schritt für Schritt erklärt
Pflegegrad beantragen – so funktioniert es
Den Pflegegrad beantragst du bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Die Pflegekasse ist immer an die Krankenkasse gekoppelt – wer also bei der AOK krankenversichert ist, wendet sich an die AOK-Pflegekasse.
Schritt 1: Antrag stellen
Den Antrag kannst du:
- **Telefonisch** stellen (der Anruf reicht, um das Datum zu sichern)
- **Schriftlich** per Brief oder Fax
- **Online** über das Portal der jeweiligen Kasse
Wichtig: Das Antragsdatum ist entscheidend. Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt – also so früh wie möglich stellen, auch wenn noch nicht alles klar ist.
Schritt 2: Begutachtung durch den MD
Innerhalb von 25 Arbeitstagen kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) zu Besuch – meist zuhause, manchmal im Pflegeheim oder per Telefon.
Was wird bewertet?
Der Gutachter schaut sich sechs Bereiche an:
| Bereich | Gewichtung |
|---|---|
| Selbstversorgung (Waschen, Essen, Ankleiden) | 40 % |
| Mobilität | 10 % |
| Kognition und Kommunikation | 15 % |
| Verhaltensweisen | 15 % |
| Krankheitsbedingte Anforderungen | 20 % |
| Alltagsgestaltung | – (fließt in andere Bereiche) |
Tipps für den Begutachtungstermin
- **Pflegetagebuch führen** – mindestens zwei Wochen vor dem Termin. Was macht die Person alleine, wobei braucht sie Hilfe?
- **Schlechtesten Tag beschreiben** – nicht den guten Tag, sondern wie es an einem schwierigen Tag aussieht
- **Nichts übertreiben, aber auch nichts kleinreden** – ehrliche, konkrete Antworten
- **Angehörige dabei haben** – sie können ergänzen und korrigieren
Schritt 3: Bescheid abwarten
Nach der Begutachtung bekommt die pflegebedürftige Person schriftlich Bescheid – in der Regel innerhalb von 5 Wochen nach Antragstellung.
Was tun bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad?
Innerhalb von einem Monat nach Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Viele Widersprüche sind erfolgreich – vor allem wenn beim Erstkontakt Einschränkungen nicht klar kommuniziert wurden.
Kostenlose Unterstützung bieten:
- Pflegestützpunkte (bundesweit)
- Verbraucherzentralen
- Sozialverbände (VdK, SoVD)
Nach dem Bescheid: Das Wichtigste zuerst
Sobald der Pflegegrad festgestellt ist, beantrage sofort:
- Hausnotruf (kostenlos ab PG 1)
- Pflegebox (kostenlos ab PG 1)
- Entlastungsbetrag (ab PG 1, 131 €/Monat)
Diese drei Leistungen verfallen nicht rückwirkend – aber ungenutzte Monate sind verloren.
Nächster Schritt
Was bedeutet das konkret für dich?
Ermittle deinen Pflegegrad und sieh sofort welche Leistungen du oder dein Angehöriger beantragen kann – kostenlos, in 5 Minuten.
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