Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat – und die meisten nutzen ihn falsch
Entlastungsbetrag 2026 – 131 € pro Monat richtig einsetzen
Der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) ist eine der am häufigsten ungenutzten Leistungen im Pflegesystem. Jeder mit Pflegegrad 1 bis 5 hat Anspruch – unabhängig davon ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezogen werden.
Aktuell: 131 € pro Monat, also bis zu 1.572 € pro Jahr.
Wofür kannst du ihn nutzen?
Der Betrag ist zweckgebunden – aber der Spielraum ist groß:
- Alltagsbegleitung und Betreuung (z.B. Vorlesen, Spazierengehen, Gesellschaft leisten)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung durch anerkannte Anbieter (Einkaufen, Kochen, Putzen)
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege (ergänzend zum kombinierten Budget)
- Fahrdienste zu Arzt- oder Therapieterminen
Wichtig: Der Anbieter muss nach Landesrecht anerkannt sein. Informelle Nachbarschaftshilfe oder Familienmitglieder aus dem eigenen Haushalt zählen nicht.
Was passiert mit ungenutzten Beträgen?
Nicht verbrauchte Beträge werden angespart und können grundsätzlich bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer also im zweiten Halbjahr 2026 nichts nutzt, kann das Geld noch bis Ende Juni 2027 einsetzen.
So bekommst du das Geld
1. Anerkannten Anbieter beauftragen (deine Pflegekasse hat eine Liste)
2. Leistung in Anspruch nehmen
3. Rechnung sammeln
4. Bei der Pflegekasse einreichen
5. Erstattung in 2–4 Wochen
Alternativ: Einige Anbieter rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – dann musst du nichts vorstrecken.
Der häufigste Fehler
Viele Familien denken: "Wir schaffen das selbst, wir brauchen keine Hilfe." Der Entlastungsbetrag ist aber kein Zeichen von Schwäche – er ist ein finanzielles Recht. Und die Dienstleister die ihn abrechnen, können echte Erleichterung in den Alltag bringen.
Nächster Schritt
Was bedeutet das konkret für dich?
Ermittle deinen Pflegegrad und sieh sofort welche Leistungen du oder dein Angehöriger beantragen kann – kostenlos, in 5 Minuten.
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